Seit dem 1. Januar 2018 muss eine Förderung beim BAFA (ausschließlich online) beantragt werden, bevor der Vertrag mit dem Installateur geschlossen, bzw. die Maßnahme umgesetzt wird.
Für Anlagen, die im Jahr 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsfrist für den Förderantrag von 9 Monaten nach Inbetriebnahme.
Für Anlagen, die bereits 2017 in Auftrag gegeben wurden, die Inbetriebnahme aber in das Jahr 2018 fällt, müssen Anträge bis zum 30. September gestellt werden.
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